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Finanzberater auswählen: 7 Fragen, die Sie vor dem ersten Termin stellen sollten

Finanzberater auswählen: 7 Fragen, die Sie vor dem ersten Termin stellen sollten

Editör · 14. August 2026

Bevor Sie einem Finanzberater Einblick in Ihre finanzielle Situation geben, lohnt sich eine strukturierte Prüfung — nicht aus Misstrauen, sondern weil die Antworten auf wenige gezielte Fragen viel über Arbeitsweise und Interessenlage verraten. Hier sind sieben Fragen, die vor jedem Erstgespräch sinnvoll sind.

Erstens: "Nach welcher Erlaubnis arbeiten Sie — § 34d, § 34f oder § 34h GewO?" Diese Paragraphen der Gewerbeordnung markieren unterschiedliche Tätigkeitsfelder: § 34d für Versicherungsvermittlung, § 34f für provisionsbasierte Finanzanlagenvermittlung, § 34h für Honorar-Finanzanlagenberatung. Ein Berater sollte diese Frage ohne Zögern beantworten können.

Zweitens: "Sind Sie im Versicherungsvermittler- bzw. Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen, und wie lautet die Registrierungsnummer?" Die Eintragung nach § 11a GewO ist Pflicht. Die Nummer lässt sich kostenlos beim zentralen Register (vermittlerregister.info) online abgleichen — ein Blick, der wenige Minuten dauert und Klarheit über die tatsächliche Zulassung schafft.

Drittens: "Arbeiten Sie als Makler oder als Vertreter/gebundener Vermittler — und für wie viele Anbieter?" Diese Frage klärt, ob eine gesetzliche Marktvergleichspflicht gilt (Makler, § 60 VVG) oder eine Bindung an bestimmte Gesellschaften besteht.

Viertens: "Wie werden Sie vergütet — Provision, Honorar oder eine Mischung?" Und direkt daran anschließend, fünftens: "Können Sie mir die konkrete Vergütung für das empfohlene Produkt offenlegen?" Seriöse Berater können und müssen diese Fragen beantworten — Transparenz über die eigene Vergütung ist keine Kür, sondern in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Sechstens: "Verfügen Sie über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung?" Vermittler nach § 34d, § 34f und § 34h GewO sind gesetzlich verpflichtet, eine solche Versicherung mit festgelegten Mindestdeckungssummen vorzuhalten — sie greift, wenn durch fehlerhafte Beratung ein Schaden entsteht. Der Nachweis sollte auf Anfrage vorgelegt werden können.

Siebtens: "Erhalte ich zu unserem Gespräch ein Beratungsprotokoll bzw. eine Dokumentation?" Bei der Versicherungsvermittlung ist die Beratungsdokumentation nach § 61 VVG grundsätzlich Pflicht (dazu mehr in unserem separaten Beitrag) — wer sie ohne triftigen Grund verweigert oder umgeht, sollte kritisch hinterfragt werden.

Keine dieser sieben Fragen ist eine Zumutung für einen seriösen Berater — im Gegenteil, die meisten begrüßen sie, weil sie Vertrauen schaffen. Wer ausweichend antwortet, verzögert oder verärgert reagiert, liefert damit selbst ein aussagekräftiges Signal.

Dieser Beitrag ist eine Orientierungshilfe zur Beraterauswahl und keine Anlage- oder Rechtsberatung. Zugelassene, registrierte Berater mit nachvollziehbarer Vergütungsstruktur finden Sie in unserem Verzeichnis.

Häufige Fragen

Welche Erlaubnis-Paragraphen sollte ich kennen?

§ 34d GewO für Versicherungsvermittlung, § 34f GewO für provisionsbasierte Finanzanlagenvermittlung und § 34h GewO für Honorar-Finanzanlagenberatung. Ein seriöser Berater nennt die für ihn zutreffende Grundlage ohne Umschweife.

Wo prüfe ich die Registrierung eines Beraters?

Im öffentlich zugänglichen Vermittlerregister unter vermittlerregister.info anhand der Registrierungsnummer, die auf Geschäftsunterlagen und im Impressum angegeben sein muss.

Muss mir ein Berater seine Vergütung offenlegen?

In weiten Teilen ja — insbesondere bei Versicherungsvermittlung und Finanzanlagenberatung bestehen gesetzliche Offenlegungspflichten zur Vergütungsart und teils zur Höhe. Fragen Sie konkret nach, wenn etwas unklar bleibt.

Was sagt eine Berufshaftpflichtversicherung über den Berater aus?

Sie ist für Vermittler nach § 34d, § 34f und § 34h GewO gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie im Fall eines Beratungsfehlers. Der Nachweis sollte auf Nachfrage problemlos vorgelegt werden können.