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Provisionstransparenz: Wie Ihr Berater tatsächlich verdient — und was Stornohaftung damit zu tun hat

Provisionstransparenz: Wie Ihr Berater tatsächlich verdient — und was Stornohaftung damit zu tun hat

Editör · 18. August 2026

Provision ist kein Schimpfwort, sondern ein reguliertes Vergütungsmodell mit klaren gesetzlichen Offenlegungspflichten. Zu verstehen, wie diese Vergütung strukturiert ist, hilft, die Beratungssituation besser einzuordnen — unabhängig davon, für welches Modell sich Ihr Berater entschieden hat.

Bei provisionsbasierter Vermittlung zahlt grundsätzlich der Produktanbieter — Versicherer, Fondsgesellschaft oder Bank — eine Vergütung an den Vermittler, meist bei Vertragsabschluss (Abschlussprovision) und teils zusätzlich laufend über die Vertragslaufzeit (Bestandsprovision oder Betreuungsprovision). Diese Zahlung erfolgt aus der Kalkulation des Produkts heraus, ist also mittelbar Teil dessen, was Sie über die Vertragslaufzeit an den Anbieter zahlen — auch wenn keine gesonderte Rechnung an Sie gestellt wird.

Ein für Kunden besonders relevanter, aber wenig bekannter Mechanismus ist die Stornohaftung nach § 49 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Bei Lebens- und vergleichbaren Versicherungen gilt gesetzlich eine Haftungszeit von grundsätzlich fünf Jahren (60 Monaten) nach Vertragsabschluss: Kündigen Sie den Vertrag oder setzen die Beitragszahlung innerhalb dieser Zeit aus, muss der Vermittler einen Teil der bereits erhaltenen Provision an den Versicherer zurückzahlen — anteilig zur verbleibenden Haftungszeit. In der Vermittlerpraxis vereinbaren manche Versicherer sogar längere Haftungszeiten als das gesetzliche Minimum.

Diese Regel hat für Sie als Kunde eine praktische Konsequenz: Sie erklärt, warum manche Berater von einer frühen Kündigung eines bestehenden Vertrags zugunsten eines neuen abraten (das kann im eigenen finanziellen Interesse liegen, muss es aber nicht — beides ist möglich) und warum seriöse Berater realistisch über die Vertragslaufzeit sprechen, statt kurzfristige Wechsel unkritisch zu empfehlen.

Bei Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO gilt ein ähnliches Prinzip: Ausgabeaufschläge und laufende Bestandsprovisionen (oft als „Kickback" bezeichnet) fließen an den Vermittler, offengelegt in vorvertraglichen Informationsblättern. Bei der Honorarberatung nach § 34h GewO entfällt dieser Mechanismus vollständig, da keine Produktprovisionen fließen dürfen — dafür zahlen Sie das Honorar unabhängig davon, ob und welches Produkt Sie am Ende abschließen.

Ihr gutes Recht als Kunde: Sie dürfen und sollten aktiv nach der Höhe der Provision beim konkret empfohlenen Produkt fragen. Bei Versicherungsvermittlung sind Vermittler verpflichtet, über die Vergütungsart zu informieren; die konkrete Provisionshöhe ist nicht in jedem Fall automatisch offenzulegen, kann aber auf Nachfrage in vielen Fällen erfragt werden — ein Berater, der diese Frage grundsätzlich verweigert, sollte kritisch hinterfragt werden.

Transparenz bei der Vergütung ist kein Misstrauensvotum gegenüber dem Berater, sondern schlicht Teil einer informierten Entscheidung — genauso wie Sie bei jedem anderen Kaufvertrag nach dem Preis fragen würden.

Dieser Beitrag erklärt Vergütungsstrukturen sachlich und ist keine Anlageberatung. Für Fragen zu Ihrem konkreten Vertrag wenden Sie sich an einen zugelassenen Berater aus unserem Verzeichnis.

Häufige Fragen

Was ist Stornohaftung?

Nach § 49 VAG müssen Vermittler bei Lebensversicherungen einen Teil ihrer Provision zurückzahlen, wenn der Kunde den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Haftungszeit von grundsätzlich fünf Jahren kündigt. Manche Versicherer vereinbaren längere Haftungszeiten.

Darf ich meinen Berater nach der Provisionshöhe fragen?

Ja. Sie können und sollten aktiv danach fragen. Ein Berater, der diese Frage grundsätzlich verweigert, sollte kritisch hinterfragt werden — Transparenz über die Vergütung gehört zu einer informierten Entscheidung.

Verdient ein Honorarberater gar nichts an Produkten?

Korrekt — Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO dürfen gesetzlich keine Provisionen von Produktanbietern annehmen. Sie werden ausschließlich über das mit dem Kunden vereinbarte Honorar vergütet.

Bedeutet eine Provisionsempfehlung automatisch schlechte Beratung?

Nein. Provisionsvergütung ist ein reguliertes, legales Modell. Wichtig ist Transparenz über die Vergütung und dass die Empfehlung nachvollziehbar zu Ihrer Situation passt — das gilt unabhängig vom Vergütungsmodell.